 |
Bürgerinformation zur Dorferneuerung
Wie Sie vielleicht schon wissen, ist Bülten in das laufende Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Inzwischen fand bereits eine erste Informationsveranstaltung statt. Ein Arbeitskreis mit den unten aufgeführten Mitgliedern wird die Durchführung der Dorferneuerung begleiten.
Im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms fördert das Land auch private Maßnahmen. Hierfür stehen erhebliche Mittel bereit, um die Bürger bei der Erhaltung des dörflichen Charakters ihrer Ortschaft finanziell zu unterstützen. Förderstelle ist das Amt für Agrarstruktur Braunschweig.
Was kann gefördert werden?
- Maßnahmen zur Erhaltung des dörflichen Charakters des Ortes; das betrifft im privaten Bereich vor allem die Erhaltung und Gestaltung (auch ehemals) land- oder forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz: z.B. Maßnahmen an Türen, Fenstern, Dächern, Fassaden, Grundmauern, ferner Hofzufahrten, Einfriedungen usw.
- Der Innenausbau kann nur gefördert werden, wenn dies zur Erhaltung des Gebäudes konstruktiv erforderlich ist, also z.B. die Erneuerung tragender Wände, innerer Fachwerkkonstruktionen usw., nicht aber der Einbau eines Bades, einer Zentralheizung u.ä..
- Bei Wohn- und Betriebsgebäuden land- und forstwirtschaftlicher Hofstellen (Vollerwerbsbetriebe) kann dagegen auch der Innenausbau gefördert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuschußhöhe beträgt bis zu 30% der Kosten, höchstens jedoch 20. 450, 00 Euro je Maßnahme. Falls mehrere Gebäude auf einem Grundstück stehen, können mehrere Maßnahmen bezuschußt werden. Auch nach unten gibt es einen Grenzwert: Liegt der Zuschußbedarf (= 30% der Kosten) unter 2500,00 Euro, kann die Maßnahme nicht gefördert werden (Bagatellgrenze). Die Kosten einer Maßnahme müssen also mindestens 8.333, 34 Euro betragen.
Gibt es auch für eigene Arbeitsleistung Zuschüsse?
Nein, es werden jedoch Zuschüsse für die Materialkosten und andere bare Ausgaben (z.B. Gerüstmiete) gewährt. Auch für Maßnahmen, die in Eigenleistung durchgeführt werden, gilt die Bagatellgrenze.
Was müssen Sie tun, um eine Förderung zu bekommen?
Wenn Sie an Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück Arbeiten ausführen wollen, die der Erhaltung und Gestaltung des Dorfbildes dienen, sollten Sie:
- mit der Gemeindeverwaltung oder den Mitgliedern des Arbeitskreises Kontakt aufnehmen und einen Termin für ein Kostenloses Beratungsgespräch mit den Planern vereinbaren.
- Kostenvoranschläge (Angebote) mit einzeln aufgeführten Positionen einholen.
- Den Antrag ausfüllen und mit den Kostenvoranschlägen bei der Gemeindeverwaltung einreichen- dieser Antrag muß dann vom Amt für Agrarstruktur bearbeitet werden.
- Warten, bis der Antrag genehmigt ist.
Was ist besonders zu beachten?
Es werden nur Maßnahmen gefördert, die noch nicht begonnen sind. Wenn Sie einen Zuschuß erhalten wollen, dürfen Sie also mit den Arbeiten nicht beginnen - und auch keine Aufträge erteilen- bevor Sie den Zuwendungsbescheid vom Amt für Agrarstruktur erhalten haben.
Auf dieser Internetseite konnten nur die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt werden. Die Förderungsrichtlinien sind in einem Faltblatt des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums im einzelnen erläutert; dies erhalten Sie bei der Gemeinde oder den Mitgliedern des Arbeitskreises.
Die Mitglieder des Arbeitskreises
|